Naturschutzgebiete im Staatswald
Der Staatswald in Hessen ist Gemeinschaftseigentum der Bürgerinnen und Bürger, die Landesregierung ist für die Bewirtschaftung und den Schutz dieser Wälder verantwortlich. Regierungen werden alle fünf Jahre neu gewählt, Wald entwickelt sich in viel längeren Zeiträumen.
Das gilt nicht nur für die forstlich genutzten Flächen, die nachhaltig und naturgemäß entwickelt werden müssen. Dies gilt ebenso auch für die Bereiche, die aus der forstlichen Nutzung herausgenommen wurden. Die letzte Landesregierung hatte für ihre Forstflächen eine nachhaltige, soziale und ökologische Bewirtschaftung festgelegt. Dies macht aber nur Sinn, wenn dieser Weg über lange Zeit – also weit über Legislaturperioden hinweg, konsequent beschritten wird. Gleichzeitig sollten von der alten Landesregierung hessenweit in einer ganze Reihe der schon seit längerem nicht mehr forstlich genutzten Flächen Naturschutzgebiete ausgewiesen werden.
Im Rheingau–Taunus Kreis ist dies in Heidenrod eine 100 ha große Fläche bei Wisper, der Bereich Bienenkopf und Mühlberghänge. Diese Fläche befand sich bereits im Ausweisungsverfahren mit Verbändebeteiligung. Auch der Kreisverband des BUND hat sich an dem Verfahren beteiligt und konstruktive Vorschläge gemacht, bestand hier doch die Möglichkeit, dass sich eine bedeutende, strukturreiche Fläche in Richtung Wildnis entwickeln kann. Ein Prozess, der sich über Jahre und viele Jahrzehnte hinzieht und zeigen würde, dass wir nicht nur von anderen, meist ärmeren Ländern verlangen, dass sie ihre Urwälder und Wildnisgebiete schützen sollen, sondern selbst auch einen Beitrag leisten wollen, Naturwäldern mit ihren vielen Arten wieder dauerhaft Raum zu geben.
Die neue Landesregierung sieht das anders: mit einer Rolle rückwärts hat sie die Verfahren zur Ausweisung der Naturschutzgebiete ausgesetzt. Der Wald wird wieder dem Wechselspiel der politischen Kurzlebigkeit ausgesetzt. Das ist ein Weg, der scheitern wird.
Die Ausweisung der Naturschutzgebiete muss zur dauerhaften Sicherung der Naturwälder weitergehen und weitere geeignete Flächen sind diesen Gebieten anzugliedern. Beim Gebiet Bienenkopf und Mühlberghänge würde die Staatswaldfläche auf der anderen Seite des Wispertales ab Wispersee talabwärts dieses Naturschutzgebiet sinnvoll ergänzen. So hatte es der BUND zusammen mit dem NABU und der HGON auch gefordert. Damit hätte das Naturschutzgebiet eine Gesamtgröße von 201 ha.
Die Landesregierung könnte damit auch der Europäischen Biodiversitätsstrategie entsprechen, die das Ziel hat, 10% der Landesflächen als strikte Schutzgebiet sichern. Die Naturschutzgebiete im Staatswald könnten diesem Ziel zugerechnet werden.
Thomas Giebel
(Kreisvorstand BUND Rheingau-Taunus)