Az..: V 53.2-88 n 58/1278-2020
Naturschutzgebiete „Niederwald bei Rüdesheim“ und „Teufelskadrich bei Lorch“, Rheingau-Taunus-Kreis;
Antrag der Rheingauer Winzerbedarf GmbH auf Erteilung einer Befreiung für den Einsatz einer Drohne zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln vom 1. März 2024
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Simrock,
wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese Stellungnahme erfolgt im Auftrag des BUND Hessen e.V. (Landesverband).
Wir befinden uns in einem Zeitalter des Aussterbens der Insekten (Hallmann et al. 2017; Sánchez-Bayo, Wyckhuys 2019; Wagner 2020; Wagner et al. 2021), weltweit geht die Insektenvielfalt in dramatischem Ausmaß zurück und auch Schutzgebiete bleiben davon nicht verschont (Gross, Zimmermann 2019; Hallmann et al. 2017).
Die Verordnungen der beiden Naturschutzgebiete NSG Teufelskadrich bei Lorch und NSG Niederwald bei Rüdesheim (siehe Quellen) erlauben die Ausbringung von Dünger, Pflanzenbehandlungs- und -schutzmitteln lediglich vom Boden aus, nicht durch Luftfahrzeuge, zu denen auch Drohnen gehören.
Diese Einschränkung soll nach unserer Einschätzung eine Abdrift der Mittel verringern. Bei der Ausbringung von Pestiziden von Drohnen aus erfolgt vermutlich eine geringere Abdrift als durch Hubschrauber, die Abdrift ist jedoch höher als bei der Ausbringung vom Boden aus. Auch ist das Risiko und der Schaden durch Havarien bei der Ausbringung durch Luftfahrzeuge deutlich höher als vom Boden aus.
In den Naturschutzgebieten kommen zahlreiche Arten der Anhänge der FFH- und Vogelschutzrichtlinie vor, zum Beispiel unter den Vögeln Steinschmätzer, Wendehals, Zaunammer und Zippammer, unter den Reptilien die Mauereidechse Pordarcis muralis (Anhang IV FFH-Richtlinie) und unter den Schmetterlingen die Spanische Fahne Euplagia quadripunctaria (prioritäre Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie). Diese Arten sind alle empfindlich gegen Umweltgifte.
Bei den genannten Vogelarten kann es durch die Drohnenbefliegung auch zu Störungen zur Brutzeit kommen.
Die Aussage, dass es bei der Kampagne 2023 nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgebiete oder der Erhaltungsziele gekommen ist, kann so nicht getroffen werden, da kein Monitoring vorgenommen wurde.
Es liegen umfangreiche Studien über die Verdriftung von Pestiziden z. B. (Brühl et al. 2024; Brühl et al. 2021; Brühl 2019) vor. Eine Studie des UBA (Mühlenberg et al. 2021) empfiehlt die Ausbringung von Pestiziden in Naturschutzgebieten grundsätzlich zu unterbinden. Auch über die Auswirkungen von Pestiziden auf die Vogelwelt (Rigal et al. 2023) gibt es umfangreiche Studien.
Auch Begründungen im Antrag, die sich auf den Vergleich mit Hubschrauber-Spritzungen beziehen, sind nicht stichhaltig, da diese in den Naturschutzgebieten ohnehin nicht zulässig sind.
Mit Ausnahme der im ökologischen Weinbau zugelassenen Mittel Thiovit Jet und Curpozin progess werden keine Angaben zu den verwendeten Mittel geliefert. Damit ist auch kein spezifisches Monitoring möglich und Aussagen zu den möglichen Wirkungen sind nicht möglich. Es kann auch nicht überprüft werden, ob ausschließlich Mittel eingesetzt werden, die vom BVL für die Verwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen wurden, siehe (Brunk et al. 2017).
Aus diesen Gründen lehnt der BUND die Befreiung ab.
Eine dauerhafte Befreiung sollte auf keinen Fall erteilt werden, da dann bei Erkenntnissen über negative Beeinträchtigungen keine Rücknahme der Befreiung möglich sein könnte.
Wir stellen auch fest, dass für die Befreiung im Jahr 2023 keine Beteiligung des BUND als anerkannter Umweltverband stattgefunden hat.
Quellen und Literatur:
Brühl C. (2019): Agricultural landscapes, their biodiversity and impacts of pesticides.((https://kola.opus.hbz-nrw.de/opus45-kola/frontdoor/index/index/docId/1967))
Brühl C.A., Bakanov N. et al. (2021): Direct pesticide exposure of insects in nature conservation areas in Germany. Scientific Reports 11(1): 24144. DOI: 10.1038/s41598-021-03366-w
Brühl C.A., Engelhard N. et al. (2024): Widespread contamination of soils and vegetation with current use pesticide residues along altitudinal gradients in a European Alpine valley. Communications Earth & Environment 5(1): 72. DOI: 10.1038/s43247-024-01220-1
Brunk D.I., Sobczyk T., Lorenz D.J. (2017): Schutz des Naturhaushaltes vor den Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft in Wäldern und im Weinbau. TEXTE 21: 251.
Gross J., Zimmermann O. (2019): Der Verlust der Insektenvielfalt - The loss of insect diversity. Natur und Landschaft 94 (6/7): 304–305. DOI: 10.17433/6.2019.50153715.304-305
Hallmann C.A., Sorg M. et al. (2017): More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas. PLOS ONE 12(10): e0185809. DOI: 10.1371/journal.pone.0185809
Mühlenberg H., Möckel S. et al. (2021): Regelungen zur Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten Abschlussbericht Umweltbundesamt. Dessau-Roßlau: S.
Rigal S., Dakos V. et al. (2023): Farmland practices are driving bird population decline across Europe. Proceedings of the National Academy of Sciences 120(21): e2216573120. DOI: 10.1073/pnas.2216573120
Sánchez-Bayo F., Wyckhuys K.A.G. (2019): Worldwide decline of the entomofauna: A review of its drivers. Biological Conservation 232: 8–27. DOI: doi.org/10.1016/j.biocon.2019.01.020
Wagner D.L. (2020): Insect Declines in the Anthropocene. Annual Review of Entomology 65(1): 457–480. DOI: 10.1146/annurev-ento-011019-025151
Wagner D.L., Grames E.M. et al. (2021): Insect decline in the Anthropocene: Death by a thousand cuts. Proceedings of the National Academy of Sciences 118(2): e2023989118. DOI: 10.1073/pnas.2023989118
NSG Teufelskadrich bei Lorch
VO vom 18. September 1995 Staatsanzeiger Nr. 45, 6. November 1995, Seite 3495 ff
NSG Niederwald bei Rüdesheim
VO vom 10. Dezember 1984, Staatsanzeiger Nr. 53/1984 Seite 2650